Arbeitssicherheit - Safety
Für Unternehmen ist die Arbeitssicherheit eine äußerst wichtige Aufgabe.
Dazu gehören der präventive Arbeitsschutz und die Vermeidung von Arbeitsunfällen.
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenzen im Bereich Arbeitssicherheit!
Unser Team entwickelt individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Konzepte.
Der Gesetzgeber
fordert den Arbeitgeber dazu auf, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, welche die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. (§ 3 ArbSchG)
Jedoch sollte die gesetzliche Verpflichtung nicht der einzige Antrieb für den Arbeitsschutz sein.
Sowohl die soziale Verantwortung den Mitarbeitern gegenüber als auch das finanzielle Interesse sind nicht unerhebliche Faktoren für die Grundlage eines funktionierenden Arbeitsschutzkonzeptes.
Wir sind davon überzeugt, dass der Arbeitsschutz eine Investition ist, die sich lohnt. Jeder in Arbeitssicherheit investierte Euro zahlt sich doppelt aus.
Betreuung nach DGUV V1 durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen und überarbeiten
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Sicherheitstechnische Begehungen
- Betriebsanweisungen erstellen und anpassen
- ASA/ Arbeitsschutzausschusssitzung organisieren
Von uns für Sie
Der betriebsspezifische Teil der Betreuung ergibt sich, ergänzend zur Grundbetreuung, anhand betrieblicher Erfordernisse bzw. aus der Gefährdungsbeurteilung.
Folgende Kriterien sind dafür beispielhaft aufgeführt, jedoch bei weitem nicht vollständig. Sprechen Sie uns für Ihren speziellen Fall gerne an.
- Besondere Tätigkeiten, wie Feuerarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
- Arbeitsplätze mit besonderen Risiken, wie eine Vielzahl unterschiedlicher Gefahrstoffe, Höhen oder auch Lärmquellen als besondere gefahrbringende Bedingung
- Arbeitsaufgaben mit besonderen Risiken durch physische oder psychische Fehlbeanspruchung
- Betriebsspezifische Anforderungen bei Personaleinsatz, z.B. bei besonderen Personengruppen wie Schwangeren oder Jugendlichen
SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach BauStV
- Vorankündigung
- Sicherheits- und Gesundheitsplan, SiGePlan
- Unterlage für spätere Arbeiten
- Baustellenbegehungen
Für Beschäftigte im größten Industriezweig Deutschlands ist das berufsbedingte Verletzungsrisiko besonders hoch.
Die Unfallquote im Baubereich ist im Vergleich zu anderen Branchen deutlich höher. Die Gründe dafür sind zahlreich und erfordern ein besonders hohes Maß im Rahmen der Arbeitssicherheit.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 18. Juni 1998 hat das Ziel, die Arbeitssituation für die Beschäftigten zu verbessern und überträgt die Verantwortung allein dem Bauträger.
Wir bieten Ihnen bereits während der Planungsphase unsere Unterstützung:
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes
- Koordination der laut § 2 Abs. 1 Baustellen vorgesehenen Maßnahmen
- Zusammenstellen der Unterlage
- Mitwirkung bei der Vorankündigung
Während der Ausführungsphase unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen:
- Organisation des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sicherheitsverfahren
- Und vieles mehr
Asbest - Sachkunde nach TRGS 519 und Sachkunde für Gebäudeschadstoffe nach TRGS 524
- Überwachen der ASI-Tätigkeiten (Abriss, Sanierung, Instandsetzung)
- A+S Plan erstellen
Schulungen
- Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsbeauftragten
- Aus- und Weiterbildung für Prüfer von Leitern und Tritten
- Durchführen von Führungskräfteseminaren
Unsere Kunden
Auch besondere Leistungen, die individuell nötig werden, können durch uns erbracht werden. Sprechen Sie uns bitte an.